Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma ARCTIC CAT GmbH, Industriestraße 43, 5600 St. Johann im Pongau in Österreich, vertreten durch Arctic Cat Deutschland GmbH, Münchenerstraße 67, 83395 Freilassing.
I. Allgemeines
1.1
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen sowie sonstigen Rechtsgeschäfte in ihrer jeweils gültigen Fassung für die gesamte Geschäftsbeziehung.
1.2
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind außer im Fall von Punkt 1.7. nur zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
1.3
Generelle Bedingungen des Kunden, des Käufers der anderen Partei, im folgenden als "der Kunde" bezeichnet, sind nicht anwendbar, außer wenn diese Bedingungen von uns schriftlich akzeptiert werden.
1.4
Falls vom zuständigen Gericht festgestellt wird, dass eine der Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen ungültig oder durch gewisse Umstände nicht bindend ist, bleiben alle anderen Regelungen dieser Bedingungen voll anwendbar. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und verbindlich.
1.5
Spätestens mit Erteilung der Bestellung von Vertragswaren an uns erklärt der Kunde seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen und seine Zustimmung, dass diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen auch für alle mit uns künftig geschlossenen Geschäfte gelten.
1.6
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden mit Zustimmung des Kunden gespeichert und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
1.7
Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, wenn sich die Notwendigkeit insbesondere durch Gesetzesänderungen, Rechtsprechung oder faktischer Verhältnisse ergibt. Die neuen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen werden mit nachweislicher Zustellung an den Kunden wirksam.
II. Vertragsabschluss
2
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn nach Eingang einer telefonischen, elektronischen oder schriftlichen Bestellung eines Kunden bei uns eine telefonische, elektronische oder schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden oder die Lieferung der Ware erfolgt. Bestellungen können von uns auch ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abgelehnt werden, ohne dass dadurch Ansprüche welcher Art auch immer gegen uns entstehen.
III. Angebote
3.1
Unsere Angebote beziehen sich auf die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültigen Preislisten, Kataloge und Prospekte. Abweichende Preisangaben gelten nur, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
3.2
Die Angaben zu unseren Vertragsprodukten in Katalogen, Prospekten und sonstigen Illustrationen hinsichtlich Qualität, Struktur, Abmessungen, Farbe und Lack gelten nur annäherungsweise. Technische Änderungen, die eine Verbesserung der Vertragsprodukte darstellen oder dem Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
3.3
Alle Preise, die von uns herausgeben werden, beziehen sich auf unseren Firmensitz in 5600 St. Johann/Pongau, Österreich und beinhalten keine Mehrwertsteuer, Verpackungs-Transport-, Lade- und Versandkosten, außer es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Für den Fall, dass eine Verpackung und/oder Transport der Vertragsprodukte vereinbart werden, sind die hierfür anfallenden Kosten vom Kunden zu tragen. Sofern wir für den Transport bzw. den Versand der Vertragsprodukte eine Versicherung abschließen, sind auch die hiefür anfallenden Kosten vom Kunden zu bezahlen.
3.4
Außer wenn schriftlich anderes vereinbart ist, nehmen wir grundsätzlich kein Verpackungsmaterial zurück.
3.5
Die fakturierten Preise entsprechen der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.
3.6
Tritt zwischen unserer Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung eine Änderung der Preisgrundlagen ein, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Sofern die Bestellung durch Akkreditiv besichert ist, wird der am Tag der Auftragserteilung geltende Preis von uns in Rechnung gestellt. Wir verpflichten uns, den Kunden innerhalb von 4 Wochen von Änderungen der Preisliste zu informieren.
IV. Lieferung
4.1
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich von uns schriftlich bestätigt wurden. Grundsätzlich gelten Liefertermine oder Lieferfristen als Circa-Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum unserer Auftragsbestätigung.
4.2
Ist eine Anzahlung oder die Eröffnung eines Akkreditivs vereinbart, beginnt die Lieferfrist erst nach Erhalt der Anzahlung bzw. nach Erhalt des Nachweises über die Eröffnung des Akkreditivs. Die Lieferfristen sind gehemmt, solange der Kunde mit der Erfüllung ihm obliegender Verpflichtungen, auch aus anderen Geschäften, säumig ist.
4.3
Sofern wir die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten können, hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 12 Wochen zu gewähren. Sofern wir auch innerhalb dieser Nachfrist nicht liefern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nichtlieferung in der gesetzten Nachfrist auf unser Verschulden zurückzuführen ist, ohne dass der Kunde einen Verzugsschaden oder Schadenersatz von uns verlangen kann. Von unserer Lieferverpflichtung werden wir frei, wenn unsere Lieferanten die Produktion eingestellt haben oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten haben. Über diese Umstände werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
4.4
Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde auf eine Gesamtlieferung besteht.
4.5
Die Übergabe der Ware erfolgt ab Werk, außer anderes ist schriftlich vereinbart.
4.6
Beim Kauf ab Werk gilt die Ware zu dem Datum als übergeben, an dem der Kunde darüber informiert wird, dass die Ware zur Abholung bereit ist. Die Gefahr geht ab diesem Zeitpunkt auf den Kunden über. Wenn die Ware innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Verständigung vom Kunden nicht abgeholt wird, sind wir berechtigt, Lagerkosten und sonstige anfallende Kosten in Rechnung zu stellen.
4.7
Der Versand und Transport der Ware erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Haben wir die Ware zu versenden, so steht uns die Wahl der Versandart und des Transportmittels zu.
4.8
Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen Lieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer den Spediteur beauftragt hat. Ist die jeweilige Lieferung versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Tag der Versandbereitschaft der Ware an den Kunden über. Wir haften nicht für die Beschädigung und Verlust der Ware auf dem Transport, es sei denn die Schäden können auf grob fahrlässig verschuldete unsachgemäße Verpackung zurückgeführt werden. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.
4.9
Im Fall eines Transportschadens bleibt der Kunde dazu verpflichtet, die Ware gemäß den Vereinbarungen zu bezahlen und hat kein Recht auf Zahlungsaufschub oder selbständige Anpassung des zu zahlenden Betrages.
4.10
Rücksendungen übernehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung, jedoch stets nur in Originalverpackung.
4.11
Werden nach rechtswirksamen Vertragsabschluss seitens des Kunden neue Wünsche über die Ausführungsart des Vertragsgegenstandes vorgebracht, bedarf dies der schriftlichen Bestätigung durch uns und die Lieferfrist beginnt mit der Bestätigung neu zu laufen.
V. Zahlungen
5.1
Alle Zahlungen sind am Tag der Übergabe oder Mitteilung der Versandbereitschaft der Vertragsprodukte bar oder auf das Girokonto unserer Firma einzuzahlen. Die Kontonummer wird in der Auftragsbestätigung bekannt gegeben. Der zu zahlende Betrag ist ohne irgendwelche Abzüge zu leisten. Bestellungen sind mit einem von uns akzeptierten Akkreditiv in vereinbartem Ausmaß zu besichern .
5.2
Wir sind berechtigt, die Zahlungsart zu bestimmen.
5.3
Wir sind immer berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung - entweder über den gesamten Betrag des Auftrages oder eines Teiles - unabhängig davon, ob der Vertrag unsererseits bereits völlig erfüllt wurde oder nicht, zu verlangen.
5.4
In allen Fällen, in denen eine Barzahlung nicht notwendig ist, da in Übereinstimmung mit Artikel 5.2 eine andere Zahlungsform vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen.
5.5
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, der von der Österreichischen Nationalbank veröffentlicht wird, pro Monat zu verrechnen.
VI. Rücktritt - Unmöglichkeit
6.1
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Vertragsware verweigert oder vorher erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir Vertragszuhaltung begehren oder vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für den Fall, dass wir vom Vertrag zurücktreten, hat der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 % des Bruttobestellpreises zu bezahlen, der nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns unbenommen.
6.2
Wir haben das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde sich trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von drei Wochen im Zahlungsverzug befindet oder uns Tatsachen bekannt geworden sind, die auf eine schlechte Vermögenslage des Kunden hinweisen und befürchten lassen, dass dieser den Kaufpreis nicht bezahlen kann, sowie im Fall von Ausgleich, Konkurs oder Schließung des Unternehmens. In all diesen Fällen haben wir das Recht die Lieferung der Ware zu verweigern und nach Lieferung die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verlangen, unter Aufrechterhaltung unserer Schadenersatzansprüche.
VII. Höhere Gewalt
7.1
Im Fall von höherer Gewalt sind wir dazu ermächtigt, entweder unsere zu erbringenden Leistungen bis zu sechs Monate zu verschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der gänzliche oder teilweise Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden schriftlich bekannt zu geben. In beiden Fällen sind wir für anfallende Schäden des Kunden nicht haftbar.
7.2
Höhere Gewalt umfasst unter anderem, Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Streiks, Diebstahl, etc. somit alle Umstände, die den normalen Ablauf in unserem Betrieb stören und die wir nicht zu vertreten haben.
VIII. Eigentumsvorbehalt
8.1
Die Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt mit folgenden Bedingungen: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung in unserem Eigentum, jedenfalls aber bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der vertragsgegenständlichen Geschäftsverbindung.
8.2
Bevor der Kunde nicht alle unsere Forderungen erfüllt hat, ist er nicht berechtigt, die Ware an eine dritte Person weiter zu veräußern, zu übergeben oder zu verpfänden. Sofern die im Besitz des Kunden befindliche Ware gerichtlich gepfändet wird, sind wir umgehend zu verständigen und hat der Kunde alles zu unternehmen, damit die Sache an uns herausgegeben wird. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter an in unserem Eigentum stehender Ware unverzüglich mitzuteilen und zwar auch dann, wenn diese erst bevorstehen. Er hat auch Dritte, die Zugriff auf unsere Waren nehmen bzw. nehmen wollen, darauf hinzuweisen, dass es sich um unser Eigentum handelt. Etwaige Kosten für die Verfolgung unserer Eigentumsansprüche oder von Interventionen trägt der Kunde.
8.3
Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Waren gegen Feuer, Diebstahl und Ansprüche gegen Dritte zu versichern. Über unsere Aufforderung ist der Kunde verpflichtet, uns den Abschluss der entsprechenden Versicherung nachzuweisen.
8.4
Der Kunde ist verpflichtet, solange eine Forderung unsererseits besteht, uns auf unsere Anfrage hin mitzuteilen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist, und wo sich diese befindet. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware jederzeit beim Kunden an der Stelle, wo sie sich befindet, zu besichtigen und im Falle einer Gefährdung unserer Forderungen diese ohne weiteres wieder in Besitz zu nehmen, sodann weiter zu veräußern oder sonst zu verwenden und zwar unter Aufrechterhaltung unserer sämtlichen Schadenersatzrechte einschließlich der Ansprüche wegen Nichterfüllung, Verzuges und der Kosten des Rücktransportes. Die Herausgabeklausel erstreckt sich nicht auf bereits bezahlte Ware und geringfügige Pflichtverletzungen.
8.5
Der Kunde hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vertragswaren in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei der Vertragsware sind erforderlich werdende Reparaturen sofort durch eine autorisierte Fachwerkstatt ausführen zu lassen.
IX. Gewährleistung
9.1
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches.
9.2
Geltendmachung von Mängeln:
Reklamationen jeglicher Art sind uns unverzüglich bei Auftreten von Mängeln und Problemen anzuzeigen. Mängelrügen sind schriftlich spätestens innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Warenübernahme nachweislich schriftlich geltend zu machen. Davon ausgenommen sind verdeckte Mängel. Es muss uns die Möglichkeit eingeräumt werden, innerhalb angemessener Frist die mangelhafte Ware zu besichtigen. Mangelhafte Waren die an uns zurückgeliefert werden, müssen fachgerecht verpackt sein. Die Transportkosten sind, sofern die Gewährleistungsansprüche nicht berechtigt sind vom Kunden zu bezahlen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die ordnungsgemäße Registrierung der Fahrzeuge in der Fahrzeugprüfliste sowie die Übermittlung der Fahrzeugprüfliste an uns.
9.3
Gewährleistungsansprüche:
Sofern die von uns gelieferte Ware mangelhaft ist oder ihr zugesicherte Eigenschaften fehlen, werden wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Kundens Ersatz liefern oder binnen angemessener Nachfrist von 4 Monaten nachbessern. Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadenersatz wegen Verletzung der Nachbesserungs- / Ersatzlieferungspflicht bestehen nicht; so wie andere Ansprüche des Kunden, welche über das Recht auf Nachbesserung oder zum Rücktritt hinausgehen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden werden, soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
X. Rückholaktionen
Im Fall von erforderlichen Rückholaktionen der Vertragsprodukte und anderer produkthaftungsrechtlicher Maßnahmen ist der Kunde verpflichtet, diese gemäß unseren Instruktionen durchzuführen.
XI. Rücknahme und Entsorgungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, jene Rücknahme- und Entsorgungspflichten zu erfüllen, wie es dem Endverbraucher von uns jeweils angekündigt und/oder dem Kunden als Distributor und uns vom Gesetz auferlegt ist.
XII. Erfüllungsort, Gerichtstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser jeweiliges Liefer- und Herstellungslager, das mit Auftragsbestätigung bekannt gegeben wird. Gerichtstand für alle aus dem Vertragverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes bezüglich des internationalen Kaufes von beweglichen und körperlichen Waren (UN-Kaufrecht) wird ausgeschlossen.
